Mittwoch, 23. April 2008

Urteil: Küchenlieferung kostenlos...

Eine Kundin hat das Küchenhaus Ihres Vertrauens verklagt, weil sie nicht nur für die Montage, sondern auch für die Lieferung bezahlen sollte - mit Erfolg! Das Gericht urteilte, die Kundin kann annehmen, die Lieferung sei in der Anfahrt des Montage-Teams inbegriffen. Der Küchenhandel wird sicher schnellstens reagieren und auf die Lieferkosten gesondert hinweisen. Dies verdeutlicht aber mal wieder, mit welchen Tricks und Gaunereien zum Teil in der Küchenbranche gearbeitet wird. Oft wird dann natürlich dem Kunden die Schuld zu geben ("Es MUSS ja so billig sein!"). Die Folge wird sein, dass die "Zusatzkosten" zur Küche an sich für den Küchenkäufer noch intransparenter werden. Wer weiß schon vorher, was für die Montage "nach Aufwand" verlangt wird, besonders, wenn dann auch noch die "kostenlose" Lieferung für die neue Einbauküche versteckt werden muss.... Schlaue Kunden kaufen lieber gleich ein "All-Inklusive-Paket" mit Lieferung, Montage und voller Garantie zu Ihrer Küche - und zwar zum Festpreis!

Habe gleich noch ein interessantes, aber älteres Urteil zum Thema Einbauküche gefunden: Die AGB-Klauseln "Verkäufer ist zu vorzeitiger Lieferung berechtigt" sowie der Kaufpreis wird mit Mitteilung, dass "der Vertragsgegenstand zur Abholung bereitsteht fällig" sind unwirksam. Auch hier muss ich die Frage stellen, wie man annehmen kann, dass es sich um ein seriöses, dienstleistungsorientiertes Unternehmen handelt...

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